Die zu reinigenden Objekte unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bauweise und Ausstattung stark voneinander. Neben Problemen, wie dem Umgang mit Reinigungsmitteln, die alle im Reinigungsgewerbe Beschäftigten betreffen, gibt es deshalb eine Reihe von spezifischen Gefahren, denen das Reinigungspersonal je nach Art der Tätigkeit ausgesetzt ist.
Bei der Planung eines Gebäudes sind bereits Einrichtungen vorzusehen, die ein gefahrloses Reinigen, z. B. von Fenstern, Türen und Toren, ermöglichen. Diese Forderungen ergeben sich auch aus den Bauordnungen der Bundesländer.
Bei der Glas- und Fassadenreinigung arbeiten die Beschäftigten oft in großen Höhen. Der Einsatz von Leitern ist bei diesen Arbeiten nur begrenzt möglich.
Im Vordergrund steht bei der Glas- und Fassadenreinigung der Schutz vor Absturz. Absturzsicherungen sind in der Regel bei einer möglichen Absturzhöhe von mehr als 2 m erforderlich, bei Arbeiten an Fenstern bei einer Absturzhöhe von mehr als 5 m.